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- Was erwartet mich im Erstgespräch?
- Das Erstgespräch dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. Sie haben die Möglichkeit, sich ein Bild von mir und meiner Arbeitsmethode zu machen. Im Zuge dessen geht es um Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen an eine beginnende Psychotherapie. Wir klären gemeinsam die Rahmenbedingungen eines therapeutischen Prozesses und gehen auf mögliche Ziele für die Therapie ein. Sie haben am Ende der Sitzung die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen möchten.
- Was wird von der Sozialversicherung refundiert?
- Ja, ein Teil des Honorars wird rückerstattet. Hierfür brauchen Sie vor der 2. Therapieeinheit eine Überweisung für Psychotherapie von ihrem Arzt Ihres Vertrauens. Sie können dann Ihre beglichene Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Abhängig von Ihrer Krankenkasse variiert die Höhe des Kostenzuschusses. Die ÖGK refundiert aktuell beispielsweise € 28 und die BVAEB € 40.
- Was mache ich, wenn ich den vereinbarten Therapietermin nicht wahrnehmen kann?
- Ich bitte Sie, den vereinbarten Termin 24h vorher abzusagen, wenn Sie verhindert sind. Dies können Sie telefonisch machen. Ich bitte Sie, falls Sie mich nicht auf Anhieb erreichen können, mir entweder eine Sprachnachricht zu hinterlassen oder eine SMS zu schreiben. Andernfalls bitte ich Sie um Verständnis, dass ich nicht zeitgerecht abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.
- Wie lange dauert eine Therapie?
- Leider lässt sich dies nicht generell beantworten. Die Dauer der Therapie ist individuell verschieden, denn sie hängt von der zugrunde liegenden Problematik und Indikation, der Therapiemotivation und letztlich auch von der Therapiemethode ab. Für Sie aber zur Orientierung beträgt für die meisten Indikationen die durchschnittliche Therapiedauer zwischen mehreren Monaten und einem Jahr.
- Mein Einkommen ist momentan sehr gering. Wie kann ich mir trotzdem eine Psychotherapie leisten?
- Sie haben in diesem Fall als Versicherte der ÖGK oder BVAEB die Möglichkeit, die Einzeltherapie als Sachleistung in Anspruch zu nehmen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Eingeschränkte Einkommensverhältnisse (den Berechnungen liegen die Richtsätze der bedarfsorientierten Mindestsicherung zugrunde) und eine Wohnadresse im Bundesland Salzburg sind Voraussetzung. Nähere Informationen finden Sie unter ARGE Psychotherapie.